Mitgliederinfo zur Corona-bedingten UNIFIT-Schließzeit 1

Liebe UNIFIT-Mitglieder,

die vorübergehende UNIFIT-Schließzeit 1 dauerte vom 16.03.2020 bis 28.05.2020. In Bezug auf die erste Corona-bedingte Schließzeit, möchten wir Ihnen zwei Auswahloptionen zur Kompensation der Ausfallzeit Ihres Trainings im UNIFIT zur Verfügung stellen.

1.    Solidarität und Unterstützung trotz vorübergehender Schließung, dafür 4-Monate-Gratis-Bring-A-Friend nach der Wiedereröffnung.
2.    Zeitgutschrift über den Zeitraum der Schließung im Anschluss an die geltende Vertragslaufzeit.

Option 1: Ich unterstütze das UNIFIT
Die Bewältigung der aktuellen, für uns alle sehr außergewöhnliche Situation, erfordert neben sozialer Distanz auch eine gewisse Solidarität gegenüber den Mitmenschen. Sollten Sie sich dazu entschieden haben, uns trotz der vorübergehenden Schließung des UNIFIT durch Fortzahlung Ihrer Mitgliedsbeiträge zu unterstützen, möchten wir uns bei Ihnen in Form des geschenkten 4-Monate-Bring-A-Friend-Angebots herzlich bedanken.
Das Bring-A-Friend-Angebot kann ab sofort wieder genutzt werden! Bitte melden Sie die Nutzung von Option 1 im Vorfeld am Infopoint an.

Option 2: Ich möchte eine Zeitgutschrift
Zur Kompensation Ihrer gezahlten Mitgliedsbeiträge und für die entgangene Trainingszeit während der Schließung des UNIFIT, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, eine Zeitgutschrift über die Dauer der Schließzeit des UNIFIT für die kostenlose Nutzung der vertraglich vereinbarten Leistungen dieser Dauer wahrzunehmen. Diese Zeitgutschrift wird an das Ende Ihrer laufenden Vertragslaufzeit angehängt. Zur Wahrnehmung der Zeitgutschrift teilen Sie uns Ihren Wunsch bitte nach Wiedereröffnung des UNIFIT schriftlich mit. Ein Beispiel zu Option 2 finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Informationen zur weiteren Vorgehensweise erhalten Sie in unseren FAQs.

Als Dankeschön für Ihr Verständnis möchten wir all unseren Mitgliedern unser Getränkeflat-Angebot für einen Zeitraum von 2 Monaten nach Wiedereröffnung schenken.

Passen Sie auf sich und Ihre Mitmenschen auf und bleiben Sie gesund!

Ihr UNIFIT-Team

 

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Erklärung zu Option 2:

Herr Mustermann hat am 01.08.2019 eine UNIFIT-Mitgliedschaft über 12 Monate abgeschlossen. Sein nächstmögliches Vertragsende ist somit der 31.07.2020. Auch er war von der Corona-bedingten vorübergehenden Schließung des UNIFIT (16.03. bis 28.05.2020, also 2 Monate und 13 Tage) betroffen.

Herr Mustermann möchte auch nach der Corona-bedingten Schließung Mitglied im UNIFIT bleiben und teilt dem UNIFIT-Team schriftlich mit, dass er zur Kompensation der Schließzeit Option 2 (Zeitgutschrift) wahrnehmen möchte. Der Zeitraum von 2 Monaten und 13 Tagen teilt sich hierbei auf: Für die Dauer von 2 Monaten greift die Option der Kompensation der Schließzeit. Die restlichen 13 Tage werden auf Wunsch von Herrn Mustermann daneben bei der nächsten Abbuchung des Mitgliedsbeitrags anteilig verrechnet, da hinsichtlich der Mitglieds-Verträge immer nur der erste Tag eines Monats als Beginn eines Zeitraums gültig ist.

Bevor sich der Vertrag von Herrn Mustermann nach dem 31.07.2020 also aufgrund von ausbleibender Kündigung wie im Vertrag festgehalten automatisch um 6 Monate verlängert, greift zunächst die in Option 2 beinhaltete Zeitgutschrift von zwei Monaten. Herr Mustermann bleibt also von 01.08. bis 30.09.2020 im Rahmen der Zeitgutschrift Mitglied im UNIFIT, ohne in dieser Zeit Mitgliedsbeiträge bezahlen zu müssen. Die neuen 6 Monate Vertragslaufzeit, um die sich sein Vertrag durch ausbleibende Kündigung nach dem 31.07.2020 automatisch verlängert, starten demnach erst am 01.10.2020. Gleichzeitig beantragt Herr Mustermann beim UNIFIT-Team zur Kompensation der restlichen 13 Tage Schließzeit eine Anpassung seines Mitgliedsbeitrages bei der nächsten Abbuchung.

- Ursprüngliche Vertragslaufzeit: 01.08.2019 bis 31.07.2020 (normale Beitragszahlung)
- Corona-bedingte Schließzeit des UNIFIT: 16.03.2020 bis 28.05.2020 (2 Monate und 13 Tage)
- Zeitraum der wahrgenommenen Zeitgutschrift: 01.08.2020 bis 30.09.2020 (2 Monate; keine Beitragszahlung)
- Für die restlichen 13 Tage: Kompensation des Mitgliedsbeitrags bei der nächsten Abbuchung
- Zeitraum der neuen sechs Monate Vertragslaufzeit: 01.10.2020 bis 31.03.2021 (6 Monate, normale Beitragszahlung)
- neues nächstmögliches Vertragsende: 31.03.2021